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Innerhalb des deutschen Solidarpaktes II(jährlich rund 100 Milliarden bis 2019) gibt es einen "Korb2". "Korb 1" dient zur Finanzierung der teilungsbedingten Sonderlasten. Korb 2 ist zur Förderung gedacht und umfasst 51 Milliarden Euro, die allerdings nicht verbindlich fixiert sind. 2006 wurde über Korb 2 neu verhandelt.